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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 2 LC 617/10 - Berücksichtigung von Kann-Kinder bei dem i.R.d. Berechnung der Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG in Ansatz zu bringenden Schülermittelwert

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 2 LC 617/10 - Berücksichtigung von Kann-Kinder bei dem i.R.d. Berechnung der Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG in Ansatz zu bringenden Schülermittelwert

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 11.07.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2012 - 2 LC 617/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2012 - 2 LC 617/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 11.07.2012 Aktenzeichen: 2 LC 617/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0711.2LC617.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/6215b922-e25f-4a73-9df4-b72345714a1f

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 30.11.2010 - AZ: 4 A 338/09

Rechtsgrundlagen

  • § 64 Abs. 1 S. 2 NSchG
  • § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG
  • § 161 Abs. 3 NSchG

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2012, 855
  • NdsVBl 2012, 335-336

Amtlicher Leitsatz

Kann-Kinder sind bei dem im Rahmen der Berechnung der Finanzhilfe für nach § 161 Abs. 3 NSchG anerkannte Ergänzungsschulen gemäß § 150 Abs. 2 Satz 2 NSchG in Ansatz zu bringenden Schülermittelwert auch dann zu berücksichtigen, wenn die Schulfähigkeit dieser Kinder zuvor nicht von einer öffentlichen Grundschule gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 NSchG festgestellt worden ist.