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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 2 LC 616/10 - Berücksichtigung von Kann-Kindern bei dem i.R.d. Berechnung der Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG in Ansatz zu bringenden Schülermittelwert

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 2 LC 616/10 - Berücksichtigung von Kann-Kindern bei dem i.R.d. Berechnung der Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG in Ansatz zu bringenden Schülermittelwert

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 11.07.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2012 - 2 LC 616/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2012 - 2 LC 616/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 11.07.2012 Aktenzeichen: 2 LC 616/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0711.2LC616.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/53ed708a-ac9d-40c7-8469-0b2d9ff2e72f

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 30.11.2010 - AZ: 4 A 131/10

Rechtsgrundlagen

  • § 64 Abs. 1 S. 2 NSchG
  • § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2012, 334-335

Amtlicher Leitsatz

Kann-Kinder sind bei dem im Rahmen der Berechnung der Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung gemäß § 150 Abs. 2 Satz 2 NSchG in Ansatz zu bringenden Schülermittelwert nur zu berücksichtigen, wenn die Schulfähigkeit dieser Kinder zuvor von einer öffentlichen Grundschule gemäß § 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG festgestellt worden ist.