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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10 - Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG durch eine Montessori-Schule im Vergleich zu einer staatlichen Gesamtschule

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10 - Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG durch eine Montessori-Schule im Vergleich zu einer staatlichen Gesamtschule

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 13.05.2013
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2013 - 2 LC 380/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2013 - 2 LC 380/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.05.2013 Aktenzeichen: 2 LC 380/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2013:0513.2LC380.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/5dcda7e8-b982-4693-97ae-905b5b3cdf35

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Göttingen - 07.10.2010 - AZ: 4 A 155/08

Rechtsgrundlagen

  • § 114 Abs. 3 NSchG
  • §141 Abs. 3 NSchG
  • § 149 Abs. 1 NSchG

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, ob eine Montessori-Schule im Vergleich zu einer staatlichen Gesamtschule einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG anbieten kann