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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07 - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines Schulwegs; Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Unwiderruflichkeit einer prozessualen Einverständniserklärung nach § 87a Abs. 2 und 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unwiderrufbarkeit der Prozesserklärung; Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegender Rechtsbehelfe nach den für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätzen; Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für die Schülerbeförderung; Schülerbeförderung als zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte gehörend

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07 - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines Schulwegs; Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Unwiderruflichkeit einer prozessualen Einverständniserklärung nach § 87a Abs. 2 und 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unwiderrufbarkeit der Prozesserklärung; Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegender Rechtsbehelfe nach den für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätzen; Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für die Schülerbeförderung; Schülerbeförderung als zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte gehörend

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 04.04.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2008 - 2 LB 7/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2008 - 2 LB 7/07).