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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07 - Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen Bildungseinrichtung mit einem besonders überregionalen Angebot; Zumutbarkeit eines Wechsels der in Anspruch genommenen Verkehrsmittel; Pflicht zur Einrichtung einer zumutbaren Schülerbeförderung; Kostenerstattung der Schülerbeförderung als freiwillige Leistung der öffentlichen Hand; Kostenerstattungspflicht für den Transport von Kindern zur Schule mit dem privaten Pkw

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07 - Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen Bildungseinrichtung mit einem besonders überregionalen Angebot; Zumutbarkeit eines Wechsels der in Anspruch genommenen Verkehrsmittel; Pflicht zur Einrichtung einer zumutbaren Schülerbeförderung; Kostenerstattung der Schülerbeförderung als freiwillige Leistung der öffentlichen Hand; Kostenerstattungspflicht für den Transport von Kindern zur Schule mit dem privaten Pkw

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 04.06.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 2 LB 5/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 2 LB 5/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 04.06.2008 Aktenzeichen: 2 LB 5/07 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2008:0604.2LB5.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/ff371fbe-fdda-4cab-ae44-7236fffd912b

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 25.10.2005 - AZ: 4 A 454/04
  • nachfolgend: BVerwG - 15.01.2009 - AZ: BVerwG 6 B 78.08

Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 1 GG
  • Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
  • § 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NSchG
  • § 114 Abs. 3 NSchG

Amtlicher Leitsatz

Zur Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer öffentlichen Bildungseinrichtung mit einem besonders überregionalen Angebot (Gymnasium mit altsprachlichem Zweig).