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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14 - Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher Prägung eines Gebietes mit dünner Besiedlung; Übernahme von Schülerbeförderungskosten für die dunkle Jahreszeit bei Vorliegen eines Schulwegs auf einer längeren und bewaldeten Strecke sowie unzureichender sozialer Kontrolle für die Verkehrsteilnehmer

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14 - Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher Prägung eines Gebietes mit dünner Besiedlung; Übernahme von Schülerbeförderungskosten für die dunkle Jahreszeit bei Vorliegen eines Schulwegs auf einer längeren und bewaldeten Strecke sowie unzureichender sozialer Kontrolle für die Verkehrsteilnehmer

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 19.08.2015
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2015 - 2 LB 317/14
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2015 - 2 LB 317/14).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 19.08.2015 Aktenzeichen: 2 LB 317/14 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2015:0819.2LB317.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a3ffb260-e3a5-32a1-8623-d420201509fd

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 06.05.2014 - AZ: 1 A 22/14

Rechtsgrundlagen

  • § 114 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NJW 2015, 3532
  • NdsVBl 2016, 5

Amtlicher Leitsatz

Allein die ländliche Prägung eines Gebietes mit dünner Besiedlung rechtfertigt für sich grundsätzlich noch nicht die Übernahme von Schülerbeförderungkosten. Ist der Schulweg indes über eine längere Strecke (hier ca. 424 m) bewaldet, kommt die Übernahme von Schülerbeförderungskosten für die dunkle Jahreszeit in Betracht, sofern durch andere Verkehrsteilnehmer keine zureichende soziale Kontrolle ausgeübt werden kann.