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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 19.08.2015 Aktenzeichen: 2 LB 317/14 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2015:0819.2LB317.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a3ffb260-e3a5-32a1-8623-d420201509fd
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Osnabrück - 06.05.2014 - AZ: 1 A 22/14
Rechtsgrundlagen
- § 114 NSchG
Weitere Fundstellen
- NJW 2015, 3532
- NdsVBl 2016, 5
Amtlicher Leitsatz
Allein die ländliche Prägung eines Gebietes mit dünner Besiedlung rechtfertigt für sich grundsätzlich noch nicht die Übernahme von Schülerbeförderungkosten. Ist der Schulweg indes über eine längere Strecke (hier ca. 424 m) bewaldet, kommt die Übernahme von Schülerbeförderungskosten für die dunkle Jahreszeit in Betracht, sofern durch andere Verkehrsteilnehmer keine zureichende soziale Kontrolle ausgeübt werden kann.