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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 07.03.2012 - 2 LB 227/11 - Gelten einer tatsächlich besuchten Schule als nächste Schule für den Beförderungsanspruch oder Erstattungsanspruch gem. § 114 Abs. 3 S. 3 NSchG i.R.d. Ausübung des Wahlrechts

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 07.03.2012 - 2 LB 227/11 - Gelten einer tatsächlich besuchten Schule als nächste Schule für den Beförderungsanspruch oder Erstattungsanspruch gem. § 114 Abs. 3 S. 3 NSchG i.R.d. Ausübung des Wahlrechts

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 07.03.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2012 - 2 LB 227/11
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2012 - 2 LB 227/11).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 07.03.2012 Aktenzeichen: 2 LB 227/11 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0307.2LB227.11.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/7102de5d-1f82-40af-85de-32e3be82a723

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 15.02.2011 - AZ: 6 A 3553/10

Rechtsgrundlagen

  • § 63 Abs. 4 NSchG
  • § 114 Abs. 3 S. 3 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2012, 222-223

Amtlicher Leitsatz

Für den Beförderungs- oder Erstattungsanspruch gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 114 Abs. 3 Satz 3 NSchG (“gesetzliche Fiktion”) und der Gesetzessystematik die in Ausübung des Wahlrechts nach § 63 Abs. 4 NSchG tatsächlich besuchte Schule auch dann als nächste Schule, wenn der Schulweg zu einer anderen Schule derselben Schulform mit demselben Bildungsgang im Einzelfall näher wäre (Bestätigung von VG Hannover, Urt. v. 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, […] )