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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 07.03.2012 Aktenzeichen: 2 LB 227/11 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0307.2LB227.11.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/7102de5d-1f82-40af-85de-32e3be82a723
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Hannover - 15.02.2011 - AZ: 6 A 3553/10
Rechtsgrundlagen
- § 63 Abs. 4 NSchG
- § 114 Abs. 3 S. 3 NSchG
Weitere Fundstellen
- NdsVBl 2012, 222-223
Amtlicher Leitsatz
Für den Beförderungs- oder Erstattungsanspruch gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 114 Abs. 3 Satz 3 NSchG (“gesetzliche Fiktion”) und der Gesetzessystematik die in Ausübung des Wahlrechts nach § 63 Abs. 4 NSchG tatsächlich besuchte Schule auch dann als nächste Schule, wenn der Schulweg zu einer anderen Schule derselben Schulform mit demselben Bildungsgang im Einzelfall näher wäre (Bestätigung von VG Hannover, Urt. v. 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, […] )