Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07 - Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl; Umfassende Abwägung des öffentlichen Interesses an einem Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung mit den privaten Belangen des Genehmigungsinhabers als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Widerrufs; Unterlassen der Nennung einer ein Ermessen eröffnenden Ermächtigungsgrundlage als Grund für die Annahme eines Ermessensnichtgebrauchs; Vorliegen eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunktes als Voraussetzung für eine Reduzierung des Ermessens auf ein einziges rechtmäßiges Ergebnis; Vorliegen eines intendierten Ermessens als Voraussetzung für einen Wegfall des Erfordernisses einer behördlichen Begründung einer Maßnahme; Möglichkeit einer Heilung eines Verwaltungsaktes durch erstmalige Ermessenserwägungen der Behörde in der mündlichen Verhandlung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07 - Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl; Umfassende Abwägung des öffentlichen Interesses an einem Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung mit den privaten Belangen des Genehmigungsinhabers als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Widerrufs; Unterlassen der Nennung einer ein Ermessen eröffnenden Ermächtigungsgrundlage als Grund für die Annahme eines Ermessensnichtgebrauchs; Vorliegen eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunktes als Voraussetzung für eine Reduzierung des Ermessens auf ein einziges rechtmäßiges Ergebnis; Vorliegen eines intendierten Ermessens als Voraussetzung für einen Wegfall des Erfordernisses einer behördlichen Begründung einer Maßnahme; Möglichkeit einer Heilung eines Verwaltungsaktes durch erstmalige Ermessenserwägungen der Behörde in der mündlichen Verhandlung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 13.04.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.04.2007 - 2 LB 14/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.04.2007 - 2 LB 14/07).

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.04.2007 Aktenzeichen: 2 LB 14/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0413.2LB14.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/1252f3f2-a8fd-4b98-af81-f50d16ee64cf

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Braunschweig - 12.06.2006 - AZ: 6 A 371/05

Rechtsgrundlagen

  • § 1 VwVfG ,NI
  • § 39 Abs. 1 S. 1, 3 VwVfG
  • § 40 VwVfG
  • § 114 S. 2 VwGO

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 468 (amtl. Leitsatz)
  • NordÖR 2007, 269 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der Widerruf einer Unterrichtungsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen stellt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG dar. Es ist nur dann rechtlich möglich, wenn im Rahmen einer Ermessensentscheidung das öffentliche Interesse an einem Widerruf mit den privaten Belangen des Genehmigungsinhabers umfassend abgewogen wird.