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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.04.2007 Aktenzeichen: 2 LB 14/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0413.2LB14.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/1252f3f2-a8fd-4b98-af81-f50d16ee64cf
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Braunschweig - 12.06.2006 - AZ: 6 A 371/05
Rechtsgrundlagen
- § 1 VwVfG ,NI
- § 39 Abs. 1 S. 1, 3 VwVfG
- § 40 VwVfG
- § 114 S. 2 VwGO
Weitere Fundstellen
- NVwZ-RR 2007, 468 (amtl. Leitsatz)
- NordÖR 2007, 269 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Der Widerruf einer Unterrichtungsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen stellt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG dar. Es ist nur dann rechtlich möglich, wenn im Rahmen einer Ermessensentscheidung das öffentliche Interesse an einem Widerruf mit den privaten Belangen des Genehmigungsinhabers umfassend abgewogen wird.