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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - Schadensersatzforderung für ein im Dienst entwendetes Handy einer Lehrerin; Handy als üblicherweise im Dienst mitgeführter Gegenstand; Verpflichtung zur Wahl einer Wohnung in der Nähe des Dienstortes; Versagung des Schadensersatzes wegen grob fahrlässigem Verhalten eines Beamten

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - Schadensersatzforderung für ein im Dienst entwendetes Handy einer Lehrerin; Handy als üblicherweise im Dienst mitgeführter Gegenstand; Verpflichtung zur Wahl einer Wohnung in der Nähe des Dienstortes; Versagung des Schadensersatzes wegen grob fahrlässigem Verhalten eines Beamten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 14.02.2005
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.02.2005 - 2 LA 827/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.02.2005 - 2 LA 827/04).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 14.02.2005 Aktenzeichen: 2 LA 827/04 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2005:0214.2LA827.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/ff9ef4fa-6ade-4078-ad2d-545f9ff621c2

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 07.01.2004 - AZ: 1 A 98/03

Rechtsgrundlagen

  • § 82 Abs. 1 NBG
  • § 96 Abs. 1 S. 1 NBG

Weitere Fundstellen

  • DVBl 2005, 1464 (amtl. Leitsatz)
  • FStNds 2005, 695-696
  • NVwZ-RR 2005, 479-480 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsVBl 2005, 188-189
  • SchuR 2005, 180-181 (Volltext)