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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15 - Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der niedersächsischen Privatschulen auch für andere als nur ärztliche Heilberufe

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15 - Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der niedersächsischen Privatschulen auch für andere als nur ärztliche Heilberufe

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 01.09.2015
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.2015 - 2 LA 81/15
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.2015 - 2 LA 81/15).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 01.09.2015 Aktenzeichen: 2 LA 81/15 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2015:0901.2LA81.15.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/f3772f20-9518-3ee2-b359-f422b69dd8a7

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 16.12.2014 - AZ: 6 A 6644/13

Rechtsgrundlagen

  • Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG
  • § 40 Abs. 1 VwGO
  • Art. 100 Abs. 1 GG

Amtlicher Leitsatz

  1. Eine Feststellungsklage dahin, dass das beklagte Land für Privatschulen für andere als ärztliche Heilberufe den Zugang zu einem Genehmigungsverfahren gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG , Art. 4 Abs. 3 NV eröffnen müsse, ist eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO .
  2. Genehmigungs- und Finanzierungsbegehren müssen solche Schulen auch bei im Gesetz vorgesehener Nichtanwendbarkeit des Niedersächsischen Schulgesetzes im üblichen Antragsverfahren bei der Landesschulbehörde anbringen, damit die Verfassungsgemäßheit gesetzgeberischen Unterlassens im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls zum Gegenstand einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG gemacht werden kann.