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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 14.02.2025 - 2 LA 8/23 - Entlassung eines Schülers aus dem berufsfachschulischen Bildungsgang "Kaufmännischer Assistent im Schwerpunkt Informationsverarbeitung" ohne Abschluss

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 14.02.2025 - 2 LA 8/23 - Entlassung eines Schülers aus dem berufsfachschulischen Bildungsgang "Kaufmännischer Assistent im Schwerpunkt Informationsverarbeitung" ohne Abschluss

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 14.02.2025
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.02.2025 - 2 LA 8/23
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.02.2025 - 2 LA 8/23).

OVG Niedersachsen, 14.02.2025 - 2 LA 8/23 - Entlassung eines Schülers aus dem berufsfachschulischen Bildungsgang “Kaufmännischer Assistent im Schwerpunkt Informationsverarbeitung” ohne Abschluss

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 14.02.2025 Aktenzeichen: 2 LA 8/23 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2025:0214.2LA8.23.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/83a3ccd1-2d94-4558-940b-d3c95a9ca0d5

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 21.12.2022 - AZ: 1 A 44/22

Rechtsgrundlagen

  • § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2026, 78-81

Amtlicher Leitsatz

  1. Bei der schulischen Leistungsbewertung ist allein der tatsächliche Leistungsstand und das tatsächliche Leistungsvermögen eines Schülers auch dann zugrunde zu legen, wenn schulrechtlich vorgesehene Informationen oder Fördermaßnahmen zuvor unterblieben sind (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats).
  2. Zum Nichtbestehen eines Anspruchs auf Neubewertung mündlicher Leistungen wegen Zeitablaufs und Erinnerungslücken der Prüferin.