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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07 - Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe; Erstattung von Aufwendungen für eine Schülerjahreskarte für die Beförderung von Schulkindern; Beseitigung der Gefährdungslage für ein Schulkind; "Sicherheit des Schulweges" i. S. d. § 114 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07 - Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe; Erstattung von Aufwendungen für eine Schülerjahreskarte für die Beförderung von Schulkindern; Beseitigung der Gefährdungslage für ein Schulkind; "Sicherheit des Schulweges" i. S. d. § 114 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 15.04.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07).

OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07 - Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe; Erstattung von Aufwendungen für eine Schülerjahreskarte für die Beförderung von Schulkindern; Beseitigung der Gefährdungslage für ein Schulkind; “Sicherheit des Schulweges” i. S. d. § 114 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 15.04.2008 Aktenzeichen: 2 LA 573/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2008:0415.2LA573.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/646a7e69-78e4-4ba9-b0f6-5bf53251e578

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 05.06.2007 - AZ: 5 A 43/05

Rechtsgrundlagen

  • § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NFAG
  • § 114 Abs. 2 S. 2 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NordÖR 2008, 286-288 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2008, 90 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe (hier: bejaht).