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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 05.06.1991 - 2 L 132/89 - Freistellung einer Lehrerin zum Stillen ihres Kindes; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Regelung der Stillzeit bei teilzeitbeschäftigten Beamtinnen; Rücksichtnahme auf die Lebensumstände des einzelnen Beamten bei der Dienstplanung

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 05.06.1991 - 2 L 132/89 - Freistellung einer Lehrerin zum Stillen ihres Kindes; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Regelung der Stillzeit bei teilzeitbeschäftigten Beamtinnen; Rücksichtnahme auf die Lebensumstände des einzelnen Beamten bei der Dienstplanung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 05.06.1991
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.1991 - 2 L 132/89
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.1991 - 2 L 132/89).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 05.06.1991 Aktenzeichen: 2 L 132/89 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:1991:0605.2L132.89.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/84db161e-a9a8-4ce9-87d6-c5e220bc342f

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Stade - 06.03.1989 - AZ: 4 VG A 401/88

Rechtsgrundlagen

  • § 101 Abs. 2 VwGO
  • § 43 VwGO
  • § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
  • § 7 MuSchV
  • § 88 NBG
  • § 192 Abs. 3 NBG
  • § 80 Abs. 2 S. 3 NBG
  • § 87 Abs. 1 NBG

Weitere Fundstellen

  • ZBR 1992, 253-254