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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 27.05.1988 - 18 OVG L 7/87 - Verweigerung der Zustimmung der Personalvertretung zur Einstellung eines Bewerbers; Versagungsgrund des Verstoßes gegen eine Norm; Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle; Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; Einstellung einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 27.05.1988 - 18 OVG L 7/87 - Verweigerung der Zustimmung der Personalvertretung zur Einstellung eines Bewerbers; Versagungsgrund des Verstoßes gegen eine Norm; Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle; Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; Einstellung einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.05.1988
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.1988 - 18 OVG L 7/87
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.1988 - 18 OVG L 7/87).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 27.05.1988 Aktenzeichen: 18 OVG L 7/87 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:1988:0527.18OVG.L7.87.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/28db33f9-160a-44e1-87da-9c8fbbdff463

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 06.03.1987 - AZ: PL 5/87
  • nachfolgend: BVerwG - 04.01.1989 - AZ: BVerwG 6 PB 23.88

Rechtsgrundlagen

  • § 72 Abs. 2 S. 6 Nds. PersVG
  • § 96b Abs. 5 Nr. 1 Nds. PersVG
  • § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds. PersVG