Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 11/09 - Anspruch eines Personalrats auf Nachholung der Mitbestimmung aufgrund der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 11/09 - Anspruch eines Personalrats auf Nachholung der Mitbestimmung aufgrund der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 14.09.2011
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.2011 - 18 LP 11/09
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.2011 - 18 LP 11/09).

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 14.09.2011 Aktenzeichen: 18 LP 11/09 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2011:0914.18LP11.09.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/0c4a4504-c16f-4de6-8ec9-db3eb5ae8403

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Abs. 2 TV-L
  • § 63 S. 1 Nr. 1 NPersVG

Weitere Fundstellen

  • DÖD 2012, 45-47
  • DÖV 2011, 981
  • NZA-RR 2012, 110-112
  • PersR 2011, 536-538
  • PersV 2012, 147-149
  • ZTR 2012, 126-128

Amtlicher Leitsatz

Die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme hat keinen generellen Anspruch des Personalrats auf Nachholung der Mitbestimmung zur Folge.