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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 19.12.1990 - 18 L 4/89 - Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung einer Studienassessorin; Antrag auf Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit; Umfang der Rechte der Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren; Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Bediensteten geschaffenen Bedingungen durch den Personalrat; Verletzung von Mitbestimmungsrechten; Rüge der Verletzung der Rechte von neu eingestellten Lehrern durch Einstellungsmodalitäten

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 19.12.1990 - 18 L 4/89 - Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung einer Studienassessorin; Antrag auf Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit; Umfang der Rechte der Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren; Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Bediensteten geschaffenen Bedingungen durch den Personalrat; Verletzung von Mitbestimmungsrechten; Rüge der Verletzung der Rechte von neu eingestellten Lehrern durch Einstellungsmodalitäten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 19.12.1990
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.1990 - 18 L 4/89
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.1990 - 18 L 4/89).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 19.12.1990 Aktenzeichen: 18 L 4/89 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:1990:1219.18L4.89.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/857c948b-a311-4cda-b4de-1ed82adcecbb

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 17.11.1988 - AZ: PL VG 7/87
  • nachfolgend: BVerwG - 05.06.1991 - AZ: BVerwG 6 PB 7/91

Rechtsgrundlagen

  • § 72 Abs. 2 S. 6 Nds. PersVG
  • § 78 Abs. 1 Nr. 1 Nds. PersVG
  • § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds. PersVG