Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 13 ME 355/06 - Gerichtliche Überprüfung einer Note "mangelhaft" im Rahmen einer Versetzungsentscheidung der Klassenkonferenz; Geltendmachung eines Anspruchs auf Versetzung in die nächsthöhere Schulklasse; Bewertungsspielraum von Lehrern und Prüfern im Bereich einer fachlich-wissenschaftlichen Bewertung von Prüfungsleistungen

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 13 ME 355/06 - Gerichtliche Überprüfung einer Note "mangelhaft" im Rahmen einer Versetzungsentscheidung der Klassenkonferenz; Geltendmachung eines Anspruchs auf Versetzung in die nächsthöhere Schulklasse; Bewertungsspielraum von Lehrern und Prüfern im Bereich einer fachlich-wissenschaftlichen Bewertung von Prüfungsleistungen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 15.11.2006
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2006 - 13 ME 355/06
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2006 - 13 ME 355/06).

OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 13 ME 355/06 - Gerichtliche Überprüfung einer Note “mangelhaft” im Rahmen einer Versetzungsentscheidung der Klassenkonferenz; Geltendmachung eines Anspruchs auf Versetzung in die nächsthöhere Schulklasse; Bewertungsspielraum von Lehrern und Prüfern im Bereich einer fachlich-wissenschaftlichen Bewertung von Prüfungsleistungen

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 15.11.2006 Aktenzeichen: 13 ME 355/06 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2006:1115.13ME355.06.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/60025c1f-c590-49c8-8963-3bb7e4572105

Rechtsgrundlagen

  • § 34 Abs. 3 NSchG
  • § 50 Abs. 1 NSchG
  • § 59 Abs. 4 NSchG

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2007, 55-56 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Zur gerichtlichen Überprüfung einer Note “mangelhaft” im Fach Kunst im Rahmen einer Versetzungsentscheidung der Klassenkonferenz.