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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 29.07.2005 - 13 ME 160/05 - Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts; Beschränkung der gerichtlichen Prüfung auf das Beschwerdevorbringen; Möglichkeit der inhaltlichen Überprüfung schulorganisatorischer Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit hin auf Veranlassung von Elternräten; Informationsrechte und Anhörungsrechte von Elternräten im Rahmen des verwaltungsinternen Willensbildungsprozesses

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 29.07.2005 - 13 ME 160/05 - Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts; Beschränkung der gerichtlichen Prüfung auf das Beschwerdevorbringen; Möglichkeit der inhaltlichen Überprüfung schulorganisatorischer Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit hin auf Veranlassung von Elternräten; Informationsrechte und Anhörungsrechte von Elternräten im Rahmen des verwaltungsinternen Willensbildungsprozesses

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 29.07.2005
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2005 - 13 ME 160/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2005 - 13 ME 160/05).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 29.07.2005 Aktenzeichen: 13 ME 160/05 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2005:0729.13ME160.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a0e7b669-abe6-49d1-adee-cbf15633356a

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 10.05.2005 - AZ: 6 B 1584/05

Rechtsgrundlagen

  • § 122 Abs. 2 S. 3 VwGO
  • § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
  • §§ 88 ff. NSchG
  • § 90 NSchG
  • § 97 Abs. 1 S. 1 NSchG
  • § 99 Abs. 1 NSchG
  • § 106 Abs. 1 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 327-328 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 2005, VI Heft 11-12 (amtl. Leitsatz)
  • NordÖR 2005, 443 (amtl. Leitsatz)
  • SchuR 2005, 190 (Kurzinformation)