Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 198/08 - Anknüpfen an den Immunstatus eines Schülers zur Begründung eines Schulbetretungsverbots; Schulbetretungsverbot bei einer nicht gegebenen Durchmischungsgefahr von Schülern wegen des Auftritts von Masern an einer benachbarten Schule

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 198/08 - Anknüpfen an den Immunstatus eines Schülers zur Begründung eines Schulbetretungsverbots; Schulbetretungsverbot bei einer nicht gegebenen Durchmischungsgefahr von Schülern wegen des Auftritts von Masern an einer benachbarten Schule

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.02.2011
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2011 - 13 LC 198/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2011 - 13 LC 198/08).

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 03.02.2011 Aktenzeichen: 13 LC 198/08 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2011:0203.13LC198.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/1cd5d578-bb91-4b0e-80a4-69df7e659be7

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 23.10.2008 - AZ: 7 A 3697/07
  • nachfolgend: BVerwG - 22.03.2012 - AZ: BVerwG 3 C 16.11

Rechtsgrundlagen

  • § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2011, 369
  • NdsVBl 2011, 158-162
  • SchuR 2012, 112

Amtlicher Leitsatz

Die Feststellung eines Ansteckungsverdachts und ein daraus folgendes Schulbetretungsverbot nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG bei Auftreten von Masern an einer benachbarten Schule können nicht ohne tatsächliche Ermittlungen auf der Grundlage einer abstrakten epidemiologisch-statistischen Methodik ohne weiteres an den Immunstatus eines Schülers (nicht geimpft, nicht vorerkrankt) angeknüpft werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn einerseits die epidemiologischen Prämissen zur drohenden “Durchmischung der Schülerpopulationen” auf den vom Schulbetretungsverbot betroffenen Schüler gar nicht zutreffen (hier: zugrunde gelegte gemeinsame Nutzung von Bushaltestelle und Lehrküche, ohne dass der Kläger den Bus nutzte oder einen Kochkurs besuchte) und er anderseits bei einer vor Ort vorgenommenen Impfung sogleich wieder zugelassen worden wäre, obwohl der Impfschutz frühestens nach vier Tagen einsetzt.