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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3502/00 - Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Erstattung der Kosten für eine Schülerbeförderung bei Unterschreiten der Mindestentfernung von 4 km; Zumutbarkeit von Schulwegezeiten von bis zu 60 Minuten je Richtung für Schüler der Sekundarstufe I; Objektive Gefahr durch eine Asylbewerberunterkunft

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3502/00 - Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Erstattung der Kosten für eine Schülerbeförderung bei Unterschreiten der Mindestentfernung von 4 km; Zumutbarkeit von Schulwegezeiten von bis zu 60 Minuten je Richtung für Schüler der Sekundarstufe I; Objektive Gefahr durch eine Asylbewerberunterkunft

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 20.02.2002
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 20.02.2002 Aktenzeichen: 13 L 3502/00 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2002:0220.13L3502.00.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/d27e810f-3d77-494f-956c-5d66c1effc7c

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 22.09.1999 - AZ: 1 A 132/97
  • vorgehend: VG Lüneburg - 22.09.1999 - AZ: 1 A 178/97

Rechtsgrundlagen

  • § 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 580-581 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsVBl 2003, 83-85
  • NordÖR 2002, 434
  • SchuR 2003, 37-39