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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05 - Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes im Hinblick auf den Besuch einer Förderschule und den Einsatz eines Integrationshelfers; Geltendmachung der Übernahme der Kosten eines pädagogischen Integrationshelfers neben den Kosten für eine Förderschule; Vorliegen einer seelischen Behinderung als Voraussetzung für die Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers; Vorrang der Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers vor der Übernahme der Kosten für eine Förderschule wegen des Ermöglichens eines normalen Schulumfeldes durch den Integrationshelfer

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05 - Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes im Hinblick auf den Besuch einer Förderschule und den Einsatz eines Integrationshelfers; Geltendmachung der Übernahme der Kosten eines pädagogischen Integrationshelfers neben den Kosten für eine Förderschule; Vorliegen einer seelischen Behinderung als Voraussetzung für die Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers; Vorrang der Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers vor der Übernahme der Kosten für eine Förderschule wegen des Ermöglichens eines normalen Schulumfeldes durch den Integrationshelfer

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 23.02.2006
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.02.2006 - 12 ME 474/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.02.2006 - 12 ME 474/05).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 23.02.2006 Aktenzeichen: 12 ME 474/05 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2006:0223.12ME474.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/3e9406f2-b026-4660-bb92-6a976844ff19

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Stade - 05.10.2005 - AZ: 4 B 1695/05

Rechtsgrundlagen

  • § 35 a SGB VIII
  • § 39 BSHG
  • § 40 Abs. 1 BSHG
  • § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII
  • § 12 Nr. 1 EinglVO

Weitere Fundstellen

  • JAmt 2006, 200-202

Amtlicher Leitsatz

Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII durch Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer für den Schulbesuch.