OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08 - Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen Kinder durch den Ausländer als Voraussetzung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Nachweis des Schulbesuchs für den gesamten Zeitraum zwischen Beginn und Ende des schulpflichtigen Alters durch Zeugnisvorlage oder Bescheinigungen der Schule; Einwand des Verstoßes gegen den Grundsatz “ne ultra petita” im Fall der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 24.03.2009 Aktenzeichen: 10 LA 377/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2009:0324.10LA377.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/40474847-c443-4d45-af3d-1105aac32099
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Osnabrück - 25.08.2008 - AZ: 5 A 111/08
Rechtsgrundlagen
- § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG
- Art. 8 Abs. 1 EMRK
- Art. 8 Abs. 2 EMRK
Amtlicher Leitsatz
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer den Nachweis des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen Kinder erbringt. Der Schulbesuch muss für den gesamten Zeitraum zwischen Beginn und Ende des schulpflichtigen Alters durch Zeugnisvorlage oder Bescheinigungen der Schule nachgewiesen werden. Soweit die Verwaltungsvorschriften des Landes zu § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht geringere Anforderungen vorsehen, sind sie nicht verbindlich. Zum Einwand des Verstoßes gegen den Grundsatz “ne ultra petita” im Fall der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen