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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04 - Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten durch die Einleitungsbehörde; Verstoß gegen § 62 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengsetz (NBG) durch den Besitz und das Versenden kinderpornographischer Bilddateien; Vorliegen einer Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Lehrers auf sittlichem Gebiet bei gravierendem Verstoß gegen geltende Moralvorstellungen; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; Zerstörung des Vertrauens des Dienstherrn, der Schüler und ihrer Eltern in die Zuverlässigkeit und moralische Integrität des Lehrers bei Verschaffen, Besitz oder Versendung kinderpornografischer Abbildungen

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04 - Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten durch die Einleitungsbehörde; Verstoß gegen § 62 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengsetz (NBG) durch den Besitz und das Versenden kinderpornographischer Bilddateien; Vorliegen einer Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Lehrers auf sittlichem Gebiet bei gravierendem Verstoß gegen geltende Moralvorstellungen; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; Zerstörung des Vertrauens des Dienstherrn, der Schüler und ihrer Eltern in die Zuverlässigkeit und moralische Integrität des Lehrers bei Verschaffen, Besitz oder Versendung kinderpornografischer Abbildungen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 21.02.2005
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 21.02.2005 Aktenzeichen: 1 NDH M 10/04 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2005:0221.1NDH.M10.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/3810a296-288b-49a7-9840-7dce0abb99df

Rechtsgrundlagen

  • § 91 NDO
  • § 30 Abs. 4 Nr. 1 NDO
  • § 62 S. 3 NBG
  • § 2 NSchG
  • § 11 NDO
  • § 85 Abs. 1 S. 2 NBG

Weitere Fundstellen

  • DSB 2005, 18 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 2005, 1387-1388 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 2005, XIV Heft 16 (Kurzinformation)
  • SchuR 2005, 186-187 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Lehrer, die sich kinderpornografische Bilddateien verschaffen, diese besitzen oder gar versenden, sind in aller Regel aus dem Dienst zu entlassen, da sie durch dieses Fehlverhalten gravierende Persönlichkeitsmängel beweisen und regelmäßig das Vertrauen des Dienstherrn, der Schüler und ihrer Eltern in ihre Zuverlässigkeit und moralische Integrität von Grund auf zerstören.