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Hochschulwesen / Gebührenordnung für die Bibliothek der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege

Vom Landtag beschlossenes Gesetz — vollständiger Text.
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Gebührenordnung für die Bibliothek der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege

Gültigkeits- / Fassungsstand Gültig ab 01.05.2008
Amtliche Fundstelle Nds. GVBl. S. 118
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. GVBl. S. 118).

Vom 24. April 2008 (Nds. GVBl. S. 118 - VORIS 22210 -)

Aufgrund des § 13 Abs. 8 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. 444), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

§ 1 BibGebO-FHR

Die Bibliothek der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege erhebt Gebühren in entsprechender Anwendung der Gebührenordnung für Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken.

§ 2 BibGebO-FHR

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

Hannover, den 24. April 2008

Niedersächsisches Justizministerium

B u s e m a n n
Minister