Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Hochschulwesen / Fachübergreifende Fortbildung in der niedersächsischen Landesverwaltung

Sonstiges Dokument ohne spezifischeren Typ.
📖 Vollständige Norm
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

Fachübergreifende Fortbildung in der niedersächsischen Landesverwaltung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 17.11.2015
Amtliche Fundstelle Nds. MBl. S. 1656
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. MBl. S. 1656).

Beschl. d. LReg v. 17. 11. 2015 - MI-Z 4.17-01519/01-18 -

Vom 17. November 2015 (Nds. MBl. S. 1656)

- VORIS 20110 -

Bezug:a)Beschl. v. 25. 3. 1997 (MI-12-01472/1) - n. v. -
b)RdErl. d. MI v. 27. 6. 1997 (Nds. MBl. S. 909)
- VORIS 20110 00 00 03 009 -
c)Beschl. v. 20. 12. 2005 (VM 3.21-01515/04-02) - n. v. -

Abschnitt 1 NLVFBeschl

Dem Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) wird die Aufgabe der fachübergreifenden dienstlichen Fortbildung für alle Beschäftigten der Landesverwaltung übertragen. Davon ausgenommen sind die Beschäftigten der Fachrichtungen Polizei und Steuerverwaltung, der Forstverwaltung und des Geschäftsbereichs der Justiz, die Lehrkräfte an Schulen und Studienseminaren sowie der Hochschulen.