Erl. d. MW v. 10. 7. 2017 - Z1-03000/2017 -
Vom 10. Juli 2017 (Nds. MBl. S. 887)
- VORIS 20411 -
Abschnitt 1 NLVO§33RANLStBVZustErl
Die Zuständigkeit für die Zulassung zum Regelaufstieg gemäß § 33 NLVO wird im Rahmen der dienstrechtlichen Zuständigkeit auf die NLStBV übertragen.
Dieser Erl. tritt am 15. 7. 2017 in Kraft.
An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr