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Dienstrecht / Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 20.04.2021
Amtliche Fundstelle Nds. MBl. S. 894
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. MBl. S. 894).

[Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen ](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/d5231391-55b3-378a-8041-e918671fc231)

RdErl. d. MF v. 20. 4. 2021
- VD3-03540/01/005/01/Ä -

Vom 20. April 2021 (Nds. MBl. S. 894)

- VORIS 20444 -

Abschnitt OsteoAbrRdErl

Der Ausschuss “Gebührenordnung” der Bundesärztekammer hat sich auf seiner Sitzung vom 18. 3. 2021 auf die folgenden Abrechnungsempfehlungen verständigt.

Die Abrechnungsempfehlungen werden in der Anlage bekannt gemacht. Sie sind im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt am 20. 4. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch RdErl. vom 20. April 2021 (Nds. MBl. S. 894)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Anlage OsteoAbrRdErl - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen

NummerLeistungAbrechnungsempfehlung
1Osteopathische Behandlung Atemsystem/BrustkorbGOÄ-Nr. 505 analog
2Osteopathische Behandlung mit MuskelenergietechnikenGOÄ-Nr. 507 analog
3Osteopathische Behandlung mit MassagetechnikenGOÄ-Nr. 520 analog
4Osteopathische Behandlung, Bauch- und BeckenorganeGOÄ-Nr. 521 analog
5Osteopathische Behandlung unter Anwendung spezieller WeichteiltechnikenGOÄ-Nr. 523 analog
6Tenderpoint-Behandlung nach Jons an den ExtremitätenGOÄ-Nr. 525 analog
7Tenderpoint-Behandlung nach Jons an Wirbelsäule und/oder RumpfGOÄ-Nr. 526 analog
8Kraniosakrale osteopathische BehandlungGOÄ-Nr. 527 analog
9Osteopathischer Eingriff an der WirbelsäuleGOÄ-Nr. 3306 analog

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch RdErl. vom 20. April 2021 (Nds. MBl. S. 894)