Vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 76 - VORIS 20411 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 DHPolÄndAbkG
(1) Dem am 27. Oktober 2005 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen sowie das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 88), das gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens sein Bestandteil ist, werden nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag des In-Kraft-Tretens des Abkommens ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Art. 2 DHPolÄndAbkG
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 23. Februar 2006
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen Gansäuer
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff
Anhang DHPolÄndAbkG
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 27. Oktober 2005