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Dienstrecht / Dienstrechtliche Befugnisse und Bewertung von Dienstposten und Arbeitsplätzen sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz und der Niedersächsischen Laufbahnverordnung

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Dienstrechtliche Befugnisse und Bewertung von Dienstposten und Arbeitsplätzen sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz und der Niedersächsischen Laufbahnverordnung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 08.05.2019
Amtliche Fundstelle Nds. MBl. S. 858
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. MBl. S. 858).

RdErl. d. MU v. 8.5.2019 - 11-03000/1 -

Vom 8. Mai 2019 (Nds. MBl. S. 858)

- VORIS 20400 -

Bezug:

  • a) Beschl. d. LReg v. 27.11.2012 (Nds. MBl. S. 1241)
    - VORIS 20400 -

  • b) Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 28.11.2012 (Nds. MBl. S. 1242; 2013 S. 891), geändert durch Gem. RdErl. v. 17.5.2016 (Nds. MBl. S. 648)
    - VORIS 20400 -

  • c) RdErl. v. 10.12.2010 (Nds. MBl. 2011 S. 89)
    - VORIS 20400 -

Abschnitt 1 DRBefMURdErl

Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a wird die Zuständigkeit für die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse mit Wirkung vom 1.6.2019 übertragen auf

1.1
die Nationalparkverwaltung Harz mit der Maßgabe, dass die Ausübung ausschließlich für die Beschäftigten erfolgt, für die der TV-L-Forst und Teil III der Entgeltordnung zum TV-L Anwendung finden,

1.2
die GAÄ und

1.3
den NLWKN.

Abschnitt 2 DRBefMURdErl

Zugleich wird den GAÄ, dem NLWKN und der Nationalparkverwaltung Harz die Befugnis übertragen, die Dienstposten und Arbeitsplätze, für die sie die dienstrechtlichen Befugnisse ausüben, zu bewerten.

Dabei ist die Bewertung höherwertiger Dienstposten grundsätzlich nur im Rahmen vorhandener und konkret absehbar verfügbarer Stellen vorzunehmen.

Abschnitt 3 DRBefMURdErl

Im Rahmen der Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse wird den GAÄ und dem NLWKN die Zuständigkeit

3.1
gemäß § 25 Abs. 2 Satz 7 NBesG für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach den Sätzen 1, 2 und 4 und

3.2
gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO für die Feststellung des dienstlichen Bedürfnisses für den Einsatz einer Beamtin oder eines Beamten mit beschränkter Laufbahnbefähigung in einem nach § 34 Abs. 3 NLVO geeigneten Aufgabenbereich (Praxisaufstieg)

übertragen.

Abschnitt 4 DRBefMURdErl

Dieser RdErl. tritt am 1.6.2019 in Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 31.5.2019 außer Kraft.

An
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die Nationalparkverwaltung Harz